Barrierepruefung.de Web Accessibility Checker

Rechtsdaten und ihre Pflege

Die technische Prüfung ist überall dieselbe — WCAG ist die Referenz. Was sich je Rechtsraum unterscheidet, ist der Rahmen darum: wer verpflichtet ist, welche Normfassung gilt, wie das Dokument heißt, wer Beschwerdestelle ist und welche Frist läuft. Diese Angaben sind hier offengelegt, samt Quelle und Prüfdatum.

Die Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert und ersetzen keine Rechtsberatung. Die daraus erzeugten Texte sind Entwürfe: ob sie in Ihrem Fall tragen, sollten Sie vor der Veröffentlichung juristisch prüfen lassen. Ein Zertifikat für Barrierefreiheit gibt es weder in Europa noch in den USA.

Änderungsverlauf

  1. Öffentliche Stellen: Anwendungsdaten der Richtlinie (EU) 2016/2102 als Fristen

    Bei den Stellen des Bundes und der sechzehn Länder stehen unter „Fristen" jetzt die beiden Daten für Websites aus Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102: der 23. September 2019 für Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, und der 23. September 2020 für alle übrigen Websites. Das dritte Datum der Vorschrift, der 23. Juni 2021 für mobile Anwendungen, ist nicht aufgeführt, weil der Dienst Websites prüft. Bisher stand dort „keine gesetzte Frist", als hätte die Pflicht kein Anfangsdatum. Es sind die Daten der Richtlinie, bei allen gleich; ob das Recht des Bundes oder eines Landes eigene Übergangsvorschriften kennt, ist damit nicht gesagt. An den Erklärungen ändert sich nichts.

    DE

  2. Öffentliche Stellen: Die Erklärung nennt die Fundstelle der Antwortfrist

    Wo das Recht des Bundes oder eines Landes die Stelle verpflichtet, innerhalb einer Frist zu antworten, steht die Vorschrift jetzt in Klammern hinter der Frist, beim Bund etwa „spätestens innerhalb eines Monats (§ 12b Absatz 4 BGG)". So bleibt erkennbar, dass die Frist aus dem Gesetz kommt, auch wenn der Text kopiert statt eingebunden wird. Das betrifft den Bund und die elf Länder mit bestimmter Antwortfrist; wo das Landesrecht keine nennt, bleibt es dabei, dass die Erklärung keine nennt. Außerdem sagt die Erklärung jetzt, dass sie „mindestens jährlich" und bei jeder wesentlichen Änderung überprüft wird. Bereits veröffentlichte Erklärungen behalten ihren freigegebenen Wortlaut; die neue Fassung erscheint ab der nächsten Freigabe.

    DE

  3. Rheinland-Pfalz: Verfahrenstext ohne Aussage über das, was das Gesetz nicht regelt

    Aus dem Absatz zum Durchsetzungsverfahren in Erklärungen rheinland-pfälzischer Stellen ist der Satz „Voraussetzungen, Form und Ablauf des Verfahrens regelt das Landesrecht nicht näher." gestrichen: Der Text sagt, was das Gesetz regelt, und behauptet nichts über das, was es nicht regelt. Bereits veröffentlichte Erklärungen behalten ihren freigegebenen Wortlaut; die neue Fassung erscheint ab der nächsten Freigabe.

    DE

  4. Alle Länder: eigenes Regime für öffentliche Stellen

    Für öffentliche Stellen aller sechzehn Länder ist jetzt ein eigener Datensatz hinterlegt: Rechtsgrundlage und technischer Maßstab, die Fundstelle der Erklärung, die Antwortfrist auf Meldungen - wo das Landesrecht eine nennt - und die zuständige Schlichtungs-, Durchsetzungs-, Ombuds- oder Beschwerdestelle. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG steht nur noch in Erklärungen von Stellen des Bundes; die BITV 2.0 gilt nur für diese als Rechtsgrundlage und erscheint in Landeserklärungen nur dort, wo das Landesrecht auf sie verweist.

    DE

  5. Schlichtungsabsatz folgt dem Gesetzeswortlaut

    Der Absatz zum Schlichtungsverfahren in Erklärungen von Stellen des Bundes (§ 16 BGG) und niedersächsischer Stellen (§ 9d NBGG) folgt jetzt dem Gesetz: Der Antrag kann in Textform oder zur Niederschrift bei der Schlichtungsstelle gestellt werden (bisher: an keine bestimmte Form gebunden). Die schlichtende Person wirkt auf eine gütliche Einigung hin und kann einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten (bisher: vermittelt). Beim Bund steht das Verfahren offen, wenn jemand sich in einem Recht nach dem BGG verletzt sieht, und es ist unentgeltlich; in Niedersachsen, wenn eine Mitteilung, Anfrage oder ein Antrag nicht wirksam behandelt wurde. Bereits veröffentlichte Erklärungen behalten ihren freigegebenen Wortlaut; die neue Fassung erscheint ab der nächsten Freigabe.

    DE

  6. Jährliche Überprüfung: Pflicht oder Empfehlung

    Wo das Landesrecht keinen Turnus für die Überprüfung der Erklärung vorschreibt oder nur eine Soll-Vorschrift enthält - Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein -, meldet die Prüfung auf eine veraltete Erklärung jetzt eine zu beurteilende Empfehlung statt eines Mangels. Überall sonst bleibt es unverändert.

    DE

  7. Fundstellen für Pflicht und Erklärung hinterlegt

    Zu den deutschen Regimen stehen jetzt die Fundstellen im Datensatz, aus denen sich die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung und die Pflicht zur Erklärung ergeben: für Stellen des Bundes § 12a und § 12b BGG mit der BITV 2.0 (Schlichtung: § 16 BGG), für Niedersachsen § 9a und § 9b NBGG mit der NBITVO (Schlichtung: § 9d NBGG), für Dienstleistungserbringer § 14 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BFSG mit BFSGV und Anlage 3 Nummer 1 BFSG. An den Erklärungen ändert sich dadurch nichts. (https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__14.html)

    DE

  8. Niedersachsen: eigenes Regime für öffentliche Stellen

    Die BITV 2.0 und die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG gelten nur für Stellen des Bundes. Für das Land Niedersachsen, seine Kommunen und deren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (§ 9 Absatz 1 NBGG) ist jetzt ein eigener Datensatz hinterlegt: Pflicht und Maßstab aus § 9a NBGG und § 3 NBITVO, die Erklärung aus § 9b NBGG und § 4 NBITVO (zu aktualisieren „bei jeder wesentlichen Änderung der Website oder der mobilen Anwendung, mindestens jedoch jährlich"), die Antwortfrist von einem Monat aus § 9b Absatz 4 NBGG und die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache verlangt die NBITVO nicht; der Abschnitt entfällt in der Erklärung. Für alle anderen Länder bleibt es beim bisherigen Hinweis, die Stelle des Landes selbst einzutragen. (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/24896bd5-7432-3d33-81e1-758da398635a)

    DE

  9. Überprüfungsfrist der Erklärung als Rechtsdatum hinterlegt

    Für deutsche öffentliche Stellen ist die Überprüfungsfrist der Erklärung zur Barrierefreiheit als Datensatz hinterlegt: zwölf Monate, aus § 7 Absatz 6 BITV 2.0 — „Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung der Website oder der mobilen Anwendung zu aktualisieren." (https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/) Für Österreich wurde bewusst keine Frist hinterlegt: § 4 Absatz 1 Web-Zugänglichkeitsgesetz verlangt nur, die Erklärung „aktuell zu halten", ohne ausdrückliche Frist. Ohne Wert läuft die Prüfung auf eine veraltete Erklärung dort nicht.

    DE AT

  10. Katalog der betroffenen Dienstleistungen hinterlegt

    Für Deutschland und Österreich sind die Dienstleistungen, die überhaupt eine Pflicht auslösen, nun als Datensatz hinterlegt — § 1 Absatz 3 BFSG mit fünf Ziffern, § 2 Absatz 2 BaFG mit sechs — samt der Ausnahme für Kleinstunternehmen (§ 3 Absatz 3 BFSG, § 6 Absatz 1 BaFG) und ihrer Legaldefinition (§ 2 Nummer 17 BFSG, § 3 Ziffer 19 BaFG). Daraus speist sich der Betroffenheits-Check: Angebote außerhalb des Katalogs erhalten keine Information nach § 14 BFSG mehr, sondern eine freiwillige Erklärung ohne Berufung auf ein Gesetz.

    DE AT

  11. Sieben Rechtsräume aufgenommen

    Die Vereinigten Staaten (ADA Title II und III, Section 508), das Vereinigte Königreich, Kanada (Accessible Canada Act und AODA Ontario) sowie Frankreich, die Niederlande, Italien und Spanien sind als Datensätze hinterlegt — mit Durchsetzungsstelle, maßgeblicher Norm und Fristen.

    US GB CA FR NL IT ES

  12. Verschobene Fristen für ADA Title II übernommen

    Das US-Justizministerium hat die Fristen der Web-Regel zu ADA Title II mit einer Interim Final Rule vom 20.04.2026 um je ein Jahr verschoben. Hinterlegt sind nun der 26.04.2027 für Stellen ab 50.000 Einwohnern und der 26.04.2028 für kleinere Stellen und Sonderbezirke.

    US

  13. DACH-Datensätze um Regime und Fristen erweitert

    Die bisherigen Angaben zu Deutschland, Österreich und der Schweiz sind auf die neue Struktur umgestellt: je Regime die maßgebliche Norm, der Dokumenttyp und die Frist des 28.06.2025 aus dem European Accessibility Act.

    DE AT CH

Hinterlegte Rechtsräume

10 Rechtsräume mit 37 Regimen.

Deutschland DE

Zuletzt geprüft am

Öffentliche Stellen (BITV 2.0)

Rechtsgrundlage
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Website der Durchsetzungsstelle Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Gilt für Stellen des Bundes. Für Stellen der Länder und Kommunen gilt das Recht des Landes; es wird in den Einstellungen der Website unter „Wer erklärt" gewählt.

Öffentliche Stellen in Niedersachsen (NBGG)

Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) mit NBITVO
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Website der Durchsetzungsstelle Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Baden-Württemberg (L-BGG)

Rechtsgrundlage
Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) mit L-BGG-DVO
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Schlichtungsstelle nach § 10b L-BGG beim Landeszentrum Barrierefreiheit Website der Durchsetzungsstelle Schlichtungsstelle nach § 10b L-BGG beim Landeszentrum Barrierefreiheit
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Bayern (BayBGG)

Rechtsgrundlage
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) mit BayDiV
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 11 BayDiV beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Website der Durchsetzungsstelle Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 11 BayDiV beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Berlin (BIKTG Bln)

Rechtsgrundlage
Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin (BIKTG Bln) mit BITV 2.0
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Beauftragte für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik nach § 6 BIKTG Bln (Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit) Website der Durchsetzungsstelle Beauftragte für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik nach § 6 BIKTG Bln (Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit)
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Brandenburg (BbgBGG)

Rechtsgrundlage
Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) mit BbgBITV
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 BbgBITV bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit) Website der Durchsetzungsstelle Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 3 BbgBITV bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit)
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Bremen (BremBGG)

Rechtsgrundlage
Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) mit BITV 2.0
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle nach § 16 BremBGG beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen Website der Durchsetzungsstelle Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle nach § 16 BremBGG beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Hessen (HessBGG)

Rechtsgrundlage
Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) mit BITV HE 2019
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik nach § 5 BITV HE 2019 bei dem Regierungspräsidium Gießen Website der Durchsetzungsstelle Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik nach § 5 BITV HE 2019 bei dem Regierungspräsidium Gießen
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Sachsen (BfWebG)

Rechtsgrundlage
Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) mit BfWebVO
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 2 BfWebG bei der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Website der Durchsetzungsstelle Durchsetzungsstelle nach § 4 Absatz 2 BfWebG bei der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Schleswig-Holstein (LBGG)

Rechtsgrundlage
Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) mit BfWebV SH
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 16 LBGG bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Website der Durchsetzungsstelle Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 16 LBGG bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Thüringen (ThürBarrWebG)

Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) mit ThürBITVO
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Durchsetzungsstelle nach § 5 ThürBarrWebG bei dem Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Website der Durchsetzungsstelle Durchsetzungsstelle nach § 5 ThürBarrWebG bei dem Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)

Rechtsgrundlage
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) mit BITVNRW
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 10d BGG NRW bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen Website der Durchsetzungsstelle Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 10d BGG NRW bei der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt (BGG LSA)

Rechtsgrundlage
Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) mit BGGVO LSA
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Ombudsstelle nach § 16d BGG LSA bei der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Website der Durchsetzungsstelle Ombudsstelle nach § 16d BGG LSA bei der Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V)

Rechtsgrundlage
Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG M-V) mit BITVO M-V
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Überwachungsstelle nach § 14 Absatz 5 LBGG M-V beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V) Website der Durchsetzungsstelle Überwachungsstelle nach § 14 Absatz 5 LBGG M-V beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V)
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Hamburg (HmbBGG)

Rechtsgrundlage
Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) mit HmbBITVO
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Schlichtungsstelle nach § 13a HmbBGG bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) Website der Durchsetzungsstelle Schlichtungsstelle nach § 13a HmbBGG bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz (Landesinklusionsgesetz)

Rechtsgrundlage
Landesinklusionsgesetz Rheinland-Pfalz mit BITV RP
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP bei der oder dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Website der Durchsetzungsstelle Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP bei der oder dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Öffentliche Stellen im Saarland (SBGG)

Rechtsgrundlage
Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) mit SBGVO
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Schlichtungsstelle nach § 17 SBGG beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Website der Durchsetzungsstelle Schlichtungsstelle nach § 17 SBGG beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Fristen

— Websites, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

— Alle übrigen Websites; Art. 12 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2016/2102 (gilt)

Wirtschaftsakteure (BFSG)

Rechtsgrundlage
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit BFSGV
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) Website der Durchsetzungsstelle Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Fristen

— Dienstleistungen für Verbraucher (gilt)

Zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder nach dem BFSG.

Quelle für Deutschland

Frankreich FR

Zuletzt geprüft am

Secteur public (RGAA)

Rechtsgrundlage
Loi n° 2005-102, article 47; Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité (RGAA)
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Défenseur des droits Website der Durchsetzungsstelle Défenseur des droits
Fristen
keine gesetzte Frist

Frankreich verlangt zusätzlich eine mehrjährige Umsetzungsplanung (schéma pluriannuel) und die Angabe des Konformitätsgrads in Prozent nach RGAA.

Opérateurs économiques (EAA)

Rechtsgrundlage
Ordonnance n° 2023-859 (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882)
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF) Website der Durchsetzungsstelle Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF)
Fristen

— Dienstleistungen für Verbraucher (gilt)

Quelle für Frankreich

Italien IT

Zuletzt geprüft am

Pubbliche amministrazioni (Legge Stanca)

Rechtsgrundlage
Legge 9 gennaio 2004, n. 4 ("Legge Stanca")
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Agenzia per l’Italia Digitale (AgID) Website der Durchsetzungsstelle Agenzia per l’Italia Digitale (AgID)
Fristen
keine gesetzte Frist

Die Erklärung wird über das AgID-Formular erzeugt und jährlich bestätigt.

Operatori economici (EAA)

Rechtsgrundlage
Decreto legislativo 27 maggio 2022, n. 82
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Agenzia per l’Italia Digitale (AgID) Website der Durchsetzungsstelle Agenzia per l’Italia Digitale (AgID)
Fristen

— Servizi rivolti ai consumatori (gilt)

Quelle für Italien

Kanada CA

Zuletzt geprüft am

Accessible Canada Act — federally regulated entities

Rechtsgrundlage
Accessible Canada Act (ACA)
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Accessibility Commissioner, Canadian Human Rights Commission Website der Durchsetzungsstelle Accessibility Commissioner, Canadian Human Rights Commission
Fristen
keine gesetzte Frist

Zweisprachige Veröffentlichung (en/fr) ist Teil der Pflicht; die Erklärung braucht deshalb zwei freigegebene Sprachfassungen.

Für Telekommunikation und Rundfunk ist die CRTC zuständig, für den Verkehrssektor die CTA.

AODA — Ontario

Rechtsgrundlage
Accessibility for Ontarians with Disabilities Act (AODA), IASR O. Reg. 191/11
Technischer Maßstab
wcag-2.0-AA
Durchsetzungsstelle
Accessibility Directorate of Ontario, Ministry for Seniors and Accessibility Website der Durchsetzungsstelle Accessibility Directorate of Ontario, Ministry for Seniors and Accessibility
Fristen

— Organisationen ab 50 Beschäftigten (gilt)

Ontario verlangt WCAG 2.0 AA (ohne Untertitel bei Live-Inhalten und Audiodeskription); andere Provinzen weichen ab.

Quelle für Kanada

Niederlande NL

Zuletzt geprüft am

Overheidsinstanties

Rechtsgrundlage
Tijdelijk besluit digitale toegankelijkheid overheid
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
College voor de Rechten van de Mens Website der Durchsetzungsstelle College voor de Rechten van de Mens
Fristen
keine gesetzte Frist

Die Erklärung wird im zentralen Register auf toegankelijkheidsverklaring.nl veröffentlicht - die Ausgabe muss dorthin passen.

Economische actoren (EAA)

Rechtsgrundlage
Implementatiewet toegankelijkheidsvoorschriften producten en diensten
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI) Website der Durchsetzungsstelle Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
Fristen

— Diensten voor consumenten (gilt)

Quelle für Niederlande

Schweiz CH

Zuletzt geprüft am

Bundesverwaltung (BehiG, eCH-0059)

Rechtsgrundlage
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Standard eCH-0059
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) Website der Durchsetzungsstelle Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Fristen
keine gesetzte Frist

Die Schweiz ist nicht an die EU-Richtlinie gebunden; eCH-0059 verweist auf WCAG.

Die Revision des BehiG war zum Prüfdatum nicht abgeschlossen; der Stand ist vor Auslieferung erneut zu prüfen.

Private Anbieter (BehiG)

Rechtsgrundlage
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) Website der Durchsetzungsstelle Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Fristen
keine gesetzte Frist

Quelle für Schweiz

Spanien ES

Zuletzt geprüft am

Sector público

Rechtsgrundlage
Real Decreto 1112/2018
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Unidad responsable de accesibilidad del organismo; Secretaría General de Administración Digital Website der Durchsetzungsstelle Unidad responsable de accesibilidad del organismo; Secretaría General de Administración Digital
Fristen
keine gesetzte Frist

Die Beschwerde geht zuerst an die zuständige Stelle der jeweiligen Verwaltung; diese ist einzutragen.

Operadores económicos (EAA)

Rechtsgrundlage
Ley 11/2023 (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882)
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 Website der Durchsetzungsstelle Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Fristen

— Servicios para consumidores (gilt)

Quelle für Spanien

Vereinigte Staaten US

Zuletzt geprüft am

ADA Title II — state and local government

Rechtsgrundlage
Americans with Disabilities Act, Title II (28 CFR Part 35)
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
U.S. Department of Justice, Civil Rights Division Website der Durchsetzungsstelle U.S. Department of Justice, Civil Rights Division
Fristen

— Stellen mit 50.000 oder mehr Einwohnern

— Kleinere Stellen und Sonderbezirke

Beschwerden werden beim DOJ eingereicht; daneben besteht der Klageweg.

ADA Title III — public accommodations

Rechtsgrundlage
Americans with Disabilities Act, Title III
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
U.S. Department of Justice, Civil Rights Division Website der Durchsetzungsstelle U.S. Department of Justice, Civil Rights Division
Fristen
keine gesetzte Frist

Kein kodifizierter technischer Standard; Gerichte wenden praktisch WCAG 2.1 AA an. Keine Frist, dafür laufendes Klagerisiko.

Durchsetzung überwiegend über Privatklagen, nicht über eine Aufsichtsbehörde.

Section 508 — federal agencies and contractors

Rechtsgrundlage
Rehabilitation Act, Section 508 (Revised 508 Standards)
Technischer Maßstab
wcag-2.0-AA
Durchsetzungsstelle
U.S. Access Board (Standards) / die beschaffende Bundesbehörde Website der Durchsetzungsstelle U.S. Access Board (Standards) / die beschaffende Bundesbehörde
Fristen
keine gesetzte Frist

Beschwerden richten sich an die jeweilige Behörde nach Section 508(f).

Quelle für Vereinigte Staaten

Vereinigtes Königreich GB

Zuletzt geprüft am

Public sector bodies

Rechtsgrundlage
Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) Accessibility Regulations 2018
Technischer Maßstab
wcag-2.2-AA
Durchsetzungsstelle
Equality and Human Rights Commission (EHRC) Website der Durchsetzungsstelle Equality and Human Rights Commission (EHRC)
Fristen
keine gesetzte Frist

Eigenes Muster für die Erklärung, sehr nah am EU-Format. Der Monitoring-Prozess des Cabinet Office prüft gegen WCAG 2.2 AA.

In Schottland: Scottish Human Rights Commission. Beschwerden zunächst über den Equality Advisory and Support Service (EASS).

Private sector (Equality Act 2010)

Rechtsgrundlage
Equality Act 2010
Technischer Maßstab
wcag-2.2-AA
Durchsetzungsstelle
Equality and Human Rights Commission (EHRC) Website der Durchsetzungsstelle Equality and Human Rights Commission (EHRC)
Fristen
keine gesetzte Frist

Keine kodifizierte technische Norm; die Pflicht zu "reasonable adjustments" wird praktisch über WCAG ausgefüllt.

Quelle für Vereinigtes Königreich

Österreich AT

Zuletzt geprüft am

Öffentliche Stellen (WZG)

Rechtsgrundlage
Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Sozialministeriumservice Website der Durchsetzungsstelle Sozialministeriumservice
Fristen
keine gesetzte Frist

Für Websites der Länder gilt das jeweilige Landesgesetz; die dort genannte Stelle ist einzutragen.

Wirtschaftsakteure (BaFG)

Rechtsgrundlage
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Technischer Maßstab
wcag-2.1-AA
Durchsetzungsstelle
Sozialministeriumservice Website der Durchsetzungsstelle Sozialministeriumservice
Fristen

— Dienstleistungen für Verbraucher (gilt)

Quelle für Österreich