Barrierepruefung.de Web Accessibility Checker

Preise

Prüfen kostet nichts: Eine Website lässt sich ohne Konto und ohne Zahlungsdaten prüfen, und der Entwurf der Barrierefreiheitserklärung entsteht auch dann. Bezahlt wird für regelmäßige Prüfungen, für mehr Umfang und dafür, dass wir die freigegebene Erklärung dauerhaft bereitstellen.

Die Pläne im Überblick

  • Kostenlos

    kostenlos

    dauerhaft, ohne Zahlungsdaten

    • eine Domain
    • 30 Seiten je Prüfung
    • 150 Seiten je Monat
    • ein Nutzerkonto
    • Aufbewahrung 7 Tage

    Nicht enthalten: wiederkehrende Prüfung, Erklärung veröffentlichen und einbinden

  • Starter

    €0.99

    je Monat

    keine USt. (§ 19 UStG)

    • eine Domain
    • 50 Seiten je Prüfung
    • 500 Seiten je Monat
    • 2 Nutzerkonten
    • Aufbewahrung 90 Tage
    • monatliche Prüfung
    • Erklärung veröffentlichen und einbinden
  • Business

    €4.99

    je Monat

    keine USt. (§ 19 UStG)

    • 5 Domains
    • 250 Seiten je Prüfung
    • 5000 Seiten je Monat
    • 10 Nutzerkonten
    • Aufbewahrung 365 Tage
    • wöchentliche Prüfung
    • Erklärung veröffentlichen und einbinden
  • Agency

    €49.99

    je Monat

    keine USt. (§ 19 UStG)

    • 25 Domains
    • 1000 Seiten je Prüfung
    • 30000 Seiten je Monat
    • unbegrenzt viele Nutzerkonten
    • Aufbewahrung 365 Tage
    • wöchentliche Prüfung
    • Erklärung veröffentlichen und einbinden

Was in jedem Plan enthalten ist

Entwurf, Vorschau und Download der Erklärung sind in jedem Plan enthalten — auch im kostenlosen. „Veröffentlichen" heißt: Wir stellen die freigegebene Fassung unter einer dauerhaften Adresse bereit, mit dem gesetzlich verlangten Meldeweg für Barrieren, als PDF und mit unveränderlichen Vorfassungen, die belegen, was zu welchem Datum erklärt wurde. Sie verlinken diese Adresse von Ihrer Website — oder binden den Text dort ein, dann folgt er jeder neuen Fassung von selbst.

Eine einmal veröffentlichte Erklärung bleibt auch nach einem Abo-Ende unter ihrer Adresse erreichbar — eine von einer Behörde verlinkte Adresse darf nicht ins Leere laufen. Der eingebundene Text auf Ihrer eigenen Website weicht 90 Tage nach einer Herabstufung auf einen Verweis auf diese Adresse aus.

Steuer, Kündigung, Bedingungen

Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG). Maßgeblich für die Abrechnung ist die Rechnungsanschrift, die Sie im Bezahlvorgang angeben.

Kündigen können Sie jederzeit zum Ende des Abrechnungszeitraums: über die Kündigungsschaltfläche in der Fußzeile, in der Rechnungsverwaltung oder formlos in Textform.