Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Prüfung und Erklärung zur Barrierefreiheit – von Befund und Erfolgskriterium bis Shortcode und Schlichtungsverfahren.
Prüfung
WCAG
Die Web Content Accessibility Guidelines, der internationale Maßstab für barrierefreie Webinhalte. Die europäische Norm EN 301 549 und die deutschen Vorschriften verweisen darauf. Geprüft wird standardmäßig nach WCAG 2.1 in der Stufe AA.
Erfolgskriterium
Eine einzelne, prüfbare Anforderung der WCAG, etwa 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“. Jeder Befund und jeder Prüfschritt nennt die betroffenen Kriterien.
Befund
Eine Regel, die auf der Website verletzt ist, mit allen ihren Fundstellen. Befunde lassen sich bewerten: Befunde bewerten.
Fundstelle
Ein einzelnes Vorkommen eines Befunds: Seite, Element, gemessener Wert und – für die ersten je Seite – ein Belegbild: Den Prüfbericht lesen.
Schweregrad
Wie stark ein Befund Menschen behindert: kritisch, schwerwiegend, mittel oder gering.
Unsicheres Ergebnis
Eine Fundstelle, die die Prüfung nicht sicher entscheiden konnte. Sie zählt weder als Mangel noch als bestanden, bis Sie sie beurteilen: Unsichere Ergebnisse beurteilen.
Manueller Prüfschritt
Eine Frage zu einer Anforderung, die keine Maschine abschließend beurteilen kann. Offene Prüfschritte sperren die Veröffentlichung: Manuelle Prüfschritte beantworten.
Prüfumfang
Wie weit die Prüfung je Kriterium reicht: vollständig, weitgehend oder punktuell. Nur vollständig Geprüftes kann als bestanden gelten: Was der Dienst prüft – und was nicht.
Selbstbewertung
Die Methode, auf der die Erklärung beruht: eine automatisierte Prüfung plus Ihre eigene Bewertung – kein Gutachten durch Dritte.
Overlay
Ein Skript, das eine Website beim Laden verändern soll, um sie „barrierefrei“ zu machen. Overlays beheben keine Barrieren und sind kein Nachweis. Dieser Dienst verwendet keines.
Erklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sammelbegriff für die Erklärung öffentlicher Stellen nach BITV 2.0, die Informationen nach § 14 BFSG und die freiwillige Erklärung: Welche Erklärung zur Barrierefreiheit brauche ich?.
Verantwortliche Stelle
Wer für die Barrierefreiheit einer Website einsteht und in der Erklärung genannt wird. Sie gehört zur Website, nicht zum Konto: Websites für Kundinnen und Kunden betreuen.
Betroffenheits-Check
Die Frage, ob über ein Angebot eine gesetzlich aufgezählte Dienstleistung erbracht wird. Er entscheidet, ob eine gesetzliche Erklärung oder eine freiwillige entsteht: Welche Erklärung zur Barrierefreiheit brauche ich?.
Konformitätsaussage
Die Aussage, ob eine Website vollständig, teilweise oder nicht konform ist: Die Konformitätsaussage – und wann Sie abweichen dürfen.
Unverhältnismäßige Belastung
Ein Grund, einen Mangel nicht zu beheben, weil die Behebung im Verhältnis zum Nutzen unzumutbar wäre. Er muss in der Erklärung begründet werden: Befunde bewerten.
Fassung
Eine veröffentlichte, unveränderliche Version der Erklärung: Fassungen, „veraltet“ und PDF.
Veraltet
Markierung einer veröffentlichten Erklärung, wenn eine spätere Prüfung abweicht. Die Erklärung bleibt online: Fassungen, „veraltet“ und PDF.
Einbindung und Plugin
Öffentliche Adresse
Die dauerhafte Adresse, unter der eine veröffentlichte Erklärung erreichbar ist – mit Meldeformular, PDF und früheren Fassungen.
Schnipsel
HTML-Code, der die Erklärung auf einer fremden Seite anzeigt und bei einem Fehler einen Link stehen lässt: Die Erklärung ohne Plugin einbinden.
Shortcode
Der WordPress-Platzhalter [barrierefreiheitserklaerung], den das Plugin durch den Text der Erklärung ersetzt: Erklärung in WordPress anzeigen: Shortcode und Block.
API-Token
Ein Zugangsschlüssel für das WordPress-Plugin und eigene Programme. Er gilt nur für eine Website und wird nur einmal angezeigt: WordPress-Plugin einrichten und verbinden.
Domain-Bestätigung
Der Nachweis, dass Ihnen eine Domain gehört – per DNS-Eintrag, Meta-Element, Datei oder Plugin: Website anlegen und Domain bestätigen.
Seitenkontingent
Wie viele Seiten Ihr Plan je Monat prüfen darf: Tarife, Abonnement und Kündigung.
Webhook
Ein Aufruf an Ihr eigenes System, sobald etwa eine Prüfung fertig oder eine Erklärung veraltet ist: Webhooks einrichten und Signaturen prüfen.
Recht
BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Barrierefreiheit.
BITV 2.0
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Sie gilt für öffentliche Stellen des Bundes; die Länder haben eigene, meist gleichlautende Regeln.
EN 301 549
Die europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik. Für Websites verweist sie im Kern auf die WCAG.
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Der Weg für Menschen, die bei einer öffentlichen Stelle keine befriedigende Antwort auf eine gemeldete Barriere bekommen. Die Erklärung öffentlicher Stellen muss ihn nennen.
Marktüberwachungsbehörde
Die Behörde, die die Einhaltung des BFSG überwacht. Die Informationen nach § 14 BFSG nennen sie.
Die Rechtsgrundlagen je Land mit Änderungsverlauf: Rechtsdaten.
Zuletzt gegen das Produkt geprüft am 13. September 2026. Als Markdown
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