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Welche Erklärung zur Barrierefreiheit brauche ich?

Erklärung nach BITV 2.0, Informationen nach § 14 BFSG oder freiwillige Erklärung – wovon die Art abhängt und was der Betroffenheits-Check entscheidet.

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„Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist ein Sammelbegriff. Rechtlich sind es verschiedene Dokumente mit verschiedenen Pflichtinhalten. Die Anwendung erzeugt das passende aus zwei Angaben, die Sie in den „Einstellungen“ der Website machen.

Die drei Arten

Art Für wen Besonderheiten
Erklärung zur Barrierefreiheit (BITV 2.0) öffentliche Stellen festgelegter Aufbau, Meldeweg, Durchsetzungsverfahren, Antwortfrist
Informationen zur Barrierefreiheit (§ 14 BFSG) Unternehmen, die eine im Gesetz aufgezählte Dienstleistung für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten Beschreibung der Dienstleistung, zuständige Marktüberwachungsbehörde
Freiwillige Erklärung zur Barrierefreiheit alle übrigen, etwa Vereine mit reiner Informationsseite, Privatpersonen, Kleinstunternehmen keine Berufung auf ein Gesetz, keine zuständige Behörde

Die freiwillige Erklärung behauptet weder eine Pflicht noch, dass keine besteht. Sie sagt „freiwillig“ – mehr nicht.

Angabe 1: Wer erklärt

Unter „Wer erklärt“ steht der Name der verantwortlichen Stelle und die „Art der Stelle“: „Öffentliche Stelle“ oder „Privatwirtschaft und alle übrigen“. Die Seite erklärt, woran Sie eine öffentliche Stelle erkennen – nicht an Rechtsform, Gemeinnützigkeit oder Größe, sondern an Aufgabe, Finanzierung und Aufsicht.

Die Angabe gehört zur Website, nicht zum Konto. Betreut eine Agentur die Website einer Kundin, steht dort die Kundin: Websites für Kundinnen und Kunden betreuen.

Angabe 2: der Betroffenheits-Check

Für Websites in Deutschland und Österreich, die keine öffentliche Stelle betreibt, fragt die Anwendung: „Fällt dieses Angebot unter das Gesetz?“ Sie kreuzen an, welche der aufgezählten Dienstleistungen über das Angebot erbracht werden. In Deutschland sind das nach dem BFSG unter anderem:

  • Telekommunikationsdienste,
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten – etwa Fahrpläne, Buchung, elektronische Tickets,
  • Bankdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher,
  • E-Books und hierfür bestimmte Software,
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – Onlineshop, Buchungs- oder Bestellstrecke, jeder Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Website.

Dazu kommt die Frage, ob Sie ein Kleinstunternehmen sind: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Kleinstunternehmen sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen.

Trifft nichts zu, lassen Sie alles leer – das ist eine Antwort, keine Lücke. Die Seite zeigt unter „Daraus folgt“, welches Dokument entsteht. Ihre Antwort wird mit Datum festgehalten.

Solange die Frage offen ist, entsteht eine freiwillige Erklärung, und veröffentlichen lässt sie sich nicht. Die Anwendung behauptet keine Pflicht, die niemand geprüft hat.

Andere Länder

Die Rechtsgrundlagen je Land – Normen, Dokumentart, zuständige Stellen und ihr Änderungsverlauf – stehen öffentlich unter Rechtsdaten. Für die Beschaffung in den USA erzeugt die Anwendung aus derselben Prüfung zusätzlich einen Accessibility Conformance Report im VPAT-Format.

Sprache der Erklärung

Erklärungen erscheinen derzeit auf Deutsch. Eine Erklärung ist ein rechtlich geprägtes Dokument; eine weitere Sprachfassung ist eine eigene Vorlage mit eigener Prüfung, keine Übersetzung.

Keine Rechtsberatung

Die Einordnung beruht auf Ihren Angaben. Sie ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ist die Antwort in Ihrem Fall nicht eindeutig – etwa bei Stiftungen oder Trägern der freien Wohlfahrtspflege –, entscheidet Ihre Rechtsberatung, nicht dieses Werkzeug.

Zuletzt gegen das Produkt geprüft am 13. September 2026. Als Markdown

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