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Von der Prüfung zur veröffentlichten Erklärung

Welche Schritte vor der Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit stehen, woran eine Freigabe scheitert und was danach passiert.

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Eine Erklärung zur Barrierefreiheit entsteht aus einer Prüfung, wird aber erst durch Ihre Freigabe öffentlich. Den Entwurf können Sie jederzeit ansehen und herunterladen. Veröffentlicht wird er erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – was noch fehlt, steht auf der Seite unter „Vor der Veröffentlichung ist noch zu klären:“, und jeder Punkt verlinkt auf den passenden Abschnitt dieses Artikels.

Der Weg in sechs Schritten

Von der Website zur veröffentlichten Erklärung Website anlegen, Domain bestätigen, Prüfen, Bewerten, Angaben ergänzen, Veröffentlichen. Nach der Veröffentlichung erscheint die Erklärung: Öffentliche Seite – sofort; Einbindung per Schnipsel – nach etwa 5 Minuten; WordPress-Plugin – bis zu 60 Minuten, plus Seiten-Cache.
Alles vor der Veröffentlichung geschieht im Dienst. Das WordPress-Plugin zeigt nur, was dort veröffentlicht ist.
  1. Website anlegen. Unter „Websites“ → „Website hinzufügen“ die Adresse eintragen. Mehr dazu: Website anlegen und Domain bestätigen.
  2. Domain bestätigen. Im Reiter „Einstellungen“ der Website per DNS-Eintrag, Meta-Element oder Datei – oder mit dem WordPress-Plugin.
  3. Prüfen. Im Reiter „Übersicht“ → „Prüfung jetzt starten“. Das Ergebnis steht im Prüfbericht.
  4. Bewerten. Im Bericht die Befunde und unsicheren Ergebnisse durchgehen und über „Prüfschritte jetzt beantworten“ die manuellen Prüfschritte beantworten.
  5. Angaben ergänzen. In den „Einstellungen“ den Betroffenheits-Check beantworten und prüfen, wer erklärt. Dann im Reiter „Übersicht“, Abschnitt „Erklärung“, „Veröffentlichung vorbereiten“ wählen, die Pflichtangaben eintragen und „Angaben speichern“.
  6. Freigeben. Unter „Freigabe“ „Veröffentlichung prüfen“ wählen. Die Seite zeigt eine Zusammenfassung; erst „Version … jetzt veröffentlichen“ veröffentlicht.

Was eine Veröffentlichung sperrt

Jeder Grund erscheint auf der Seite mit genau dem hier zitierten Wortlaut.

Die Prüfung ist nicht abgeschlossen

„Die zugrunde liegende Prüfung ist nicht abgeschlossen.“

Warten Sie, bis der Bericht fertig ist. Ist die Prüfung fehlgeschlagen, starten Sie im Reiter „Übersicht“ eine neue und veröffentlichen aus deren Ergebnis.

Zu wenige Seiten ausgewertet

„Die Prüfung konnte zu wenige Seiten auswerten, um eine Konformitätsaussage zu tragen.“

Eine Erklärung braucht ein Ergebnis für mindestens 80 % der ausgewählten Seiten. Der Bericht nennt, wie viele Seiten nicht ausgewertet werden konnten. Häufige Ursachen sind Seiten, die mit einem Fehler antworten, ein Bot-Schutz oder eine Firewall, die den Prüfroboter aussperrt, oder ein Server, der wegen zu vieler Anfragen abbricht. Beheben Sie die Ursache und prüfen Sie erneut. Woran Sie den Prüfroboter erkennen: Der Prüfroboter.

Manuelle Prüfschritte sind offen

„Es sind noch … manuelle Prüfschritte offen.“

Öffnen Sie im Bericht „Prüfschritte jetzt beantworten“ und beantworten Sie jede Frage – auch dann, wenn die automatische Prüfung keinen einzigen Befund hat. Nach einer neuen Prüfung können neue Fragen dazukommen. So geht es: Manuelle Prüfschritte beantworten.

Die Domain ist nicht bestätigt

„Die Domain ist nicht bestätigt.“

Bestätigen Sie sie im Reiter „Einstellungen“ der Website oder mit dem WordPress-Plugin über „Domain jetzt bestätigen“. Die Bestätigung wird täglich nachgeprüft; entfernen Sie den Nachweis später, geht sie verloren. Anleitung: Website anlegen und Domain bestätigen.

Der Name der verantwortlichen Stelle fehlt

„Es fehlt der Name der verantwortlichen Stelle.“

Tragen Sie ihn in den „Einstellungen“ der Website unter „Wer erklärt“ ein. Ohne eigene Angabe übernimmt die Website den Namen Ihrer Organisation. Betreuen Sie die Website für jemand anderen, gehört dessen Name dorthin: Websites für Kundinnen und Kunden betreuen.

Der Kontakt für Meldungen fehlt

„Es fehlt ein Kontakt, an den Barrieren gemeldet werden können.“

Tragen Sie unter „Kontakt für Meldungen von Barrieren“ eine E-Mail-Adresse, ein Formular oder eine Telefonnummer ein. Steht dort eine E-Mail-Adresse, leiten wir Meldungen aus dem Formular der Erklärung dorthin weiter. Mehr zu allen Angaben: Pflichtangaben der Erklärung ausfüllen.

Der Betroffenheits-Check ist offen

„Der Betroffenheits-Check dieser Website ist noch offen.“

Beantworten Sie in den „Einstellungen“ der Website die Frage, ob über das Angebot eine der aufgezählten Dienstleistungen erbracht wird, und wählen Sie „Antwort speichern“. Trifft nichts zu, lassen Sie alles leer – auch das ist eine Antwort. Solange die Frage offen ist, entsteht nur eine freiwillige Erklärung, und sie lässt sich nicht veröffentlichen.

Der Check betrifft Websites in Deutschland und Österreich, die keine öffentliche Stelle betreiben. Was die Antwort bewirkt: Welche Erklärung zur Barrierefreiheit brauche ich?.

Die zuständige Stelle fehlt

„Es fehlt die zuständige Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle.“

Tragen Sie unter „Zuständige Durchsetzungsstelle“ mindestens den Namen ein. Die Angabe ist aus dem Rechtsraum vorbelegt; bei Landesbehörden und Kommunen ist die Stelle des jeweiligen Landes einzutragen. Die freiwillige Erklärung braucht keine zuständige Stelle.

Plan und Rolle

Wird das Veröffentlichen gar nicht angeboten, fehlt eine von drei Voraussetzungen, und die Seite sagt, welche:

  • Plan: Veröffentlichen ist ab dem Plan Starter enthalten. Den Entwurf können Sie in jedem Plan herunterladen und selbst einsetzen: Den Entwurf selbst einsetzen.
  • Rolle: Veröffentlichen dürfen nur „Inhaberin oder Inhaber“ und „Administration“. Wer die Rolle „Bearbeitung“ hat, bereitet vor; freigeben muss jemand mit einer der beiden Rollen. Team und Rollen
  • Prüfung ohne Konto: Eine kostenlose Prüfung gehört zu keiner Ihrer Websites. Legen Sie die Website an, bestätigen Sie die Domain und prüfen Sie dort erneut.

Die Konformitätsaussage

Die Anwendung schlägt aus dem Ergebnis einen Stand vor. Sie können unter „Abweichende Konformitätsaussage“ einen anderen wählen, müssen das aber begründen; Vorschlag, Änderung und Begründung werden gemeinsam festgehalten. „Vollständig konform“ ist nicht wählbar, solange Befunde offen sind. Mehr dazu: Die Konformitätsaussage – und wann Sie abweichen dürfen.

Was nach der Veröffentlichung passiert

  • Die Erklärung steht sofort unter ihrer dauerhaften öffentlichen Adresse – mit Meldeformular, als PDF und mit allen früheren Fassungen.
  • Die Fassung ist unveränderlich festgehalten: mit Datum, zugrunde liegender Prüfung und freigebender Person. Korrekturen erscheinen als neue Version.
  • Eine Einbindung zeigt die neue Fassung nach wenigen Minuten, das WordPress-Plugin nach bis zu 60 Minuten – gegebenenfalls erst nach dem Leeren eines Seiten-Caches: WordPress zeigt die Erklärung nicht oder veraltet.
  • Ergibt eine spätere Prüfung ein abweichendes Ergebnis, wird die Erklärung als veraltet markiert und bleibt online: Fassungen, „veraltet“ und PDF.

Wie die Erklärung auf Ihre Website kommt: Die Erklärung auf die eigene Website bringen.

Zuletzt gegen das Produkt geprüft am 13. September 2026. Als Markdown

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