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Den Entwurf selbst einsetzen

Wann der Entwurf einer Erklärung fertig ist, wie Sie ihn kopieren oder herunterladen und selbst einsetzen – und wofür Sie dann verantwortlich sind.

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So geht es

  1. Im Prüfbericht den Reiter „Erklärung“ öffnen – oder dem Knopf der Leiste „Ihr Weg zur Erklärung“ folgen, bis er „Zum Entwurf“ heißt.
  2. Unter „Ihr Entwurf“ „Text kopieren“ oder „Als Markdown herunterladen“ wählen. Die Seite zeigt nur den Anfang des Textes – „Ganzen Entwurf anzeigen“ klappt den Rest auf –, kopiert und heruntergeladen wird immer der ganze Text.
  3. Den Text in Ihr System übernehmen. Markdown lässt sich in den meisten Redaktionssystemen direkt einfügen oder in HTML umwandeln.

Welches Dokument entsteht, folgt aus den Angaben oben auf derselben Seite unter „Angaben für Ihre Erklärung“: Welche Erklärung zur Barrierefreiheit brauche ich?. Am Ende der Seite, unter „Andere Dokumente aus dieser Prüfung“, steht, welches gerade angezeigt wird; dort lässt sich auch ein anderes wählen.

Wann der Entwurf fertig ist

Solange der Abschnitt „Vorschau des Entwurfs“ heißt, gibt es die beiden Knöpfe nicht. An ihrer Stelle steht, was noch fehlt und wo Sie es erledigen. Fertig ist der Entwurf, wenn drei Dinge erledigt sind:

  • die Prüfung ist abgeschlossen und trägt eine Aussage,
  • die Prüfschritte, die die Veröffentlichung sperren, sind beantwortet: Manuelle Prüfschritte beantworten,
  • die Angaben zur Erklärung sind gemacht – wer erklärt und, wo er gestellt wird, der Betroffenheits-Check.

Die Leiste „Ihr Weg zur Erklärung“ zeigt diesen Stand auf jeder Seite der Prüfung: Den Prüfbericht lesen. Eine bestätigte Domain gehört nicht dazu; sie ist nur für das Veröffentlichen über den Dienst nötig.

Eine Prüfung ohne Konto zeigt den Entwurf nur als Vorschau. Zum Mitnehmen übernehmen Sie sie in Ihr Konto und machen dort die Angaben: Die kostenlose Prüfung ohne Konto.

Was Sie ergänzen müssen

Auch der fertige Entwurf ist kein fertiges Dokument. Kontaktangaben, zuständige Stelle und die übrigen Pflichtangaben fragt die Anwendung erst beim Veröffentlichen über den Dienst ab; wer den Text selbst einsetzt, ergänzt sie selbst: Pflichtangaben der Erklärung ausfüllen.

Was fehlt, steht im Text in eckigen Klammern; unter den beiden Knöpfen weist ein Satz darauf hin, solange der Text solche Stellen enthält. Ergänzen Sie jede davon, bevor Sie den Text einsetzen.

Öffentliche Stellen in Deutschland wählen vorher, ob sie dem Bund oder einem Land angehören. Solange die Auswahl fehlt, bleibt der Entwurf eine Vorschau, die dem Recht des Bundes folgt und das an ihrem Anfang sagt: Von der Prüfung zur veröffentlichten Erklärung.

Wofür Sie dann selbst verantwortlich sind

Neben der Überschrift des Entwurfs steht, von wann er ist und auf wie vielen Seiten er beruht. Diesen Stand nehmen Sie mit: Der eingesetzte Text folgt keiner späteren Prüfung, und nach dem Kopieren oder Herunterladen sagt die Seite das noch einmal. Die Gegenüberstellung darunter, „Wie kommt der Text auf Ihre Website – und was passiert danach?“, zeigt beide Wege Zeile für Zeile.

Bei einer Veröffentlichung über den Dienst übernimmt er einen Teil der Pflichten. Beim Selbsteinsetzen liegen sie bei Ihnen:

Aufgabe Bei Veröffentlichung über den Dienst Beim Selbsteinsetzen
Meldeweg für Barrieren Formular unter der Erklärung, Weiterleitung an Ihren Kontakt Sie richten ihn selbst ein
Datum der letzten Überprüfung aus der Prüfung Sie pflegen es
Frühere Fassungen als Nachweis automatisch archiviert, mit PDF Sie archivieren selbst
Neue Prüfungen nach Zeitplan von selbst, sobald er eingeschaltet ist: Regelmäßig prüfen, Login-Bereiche und Klickpfade Sie starten jede selbst
Aktualisierung nach neuen Prüfungen Markierung „veraltet“ und Hinweis in der Mail zum Ergebnis, neue Version per Klick; Link und Einbindung zeigen sie ohne Ihr Zutun Sie kopieren den Text erneut

Für die US-Beschaffung

Für Websites, die nach US-Recht beschafft werden, bietet der Reiter „Erklärung“ unter „Andere Dokumente aus dieser Prüfung“ zusätzlich den Accessibility Conformance Report im VPAT-Format an, mit „Report als Markdown herunterladen“. Er ist englisch, weil er in dieser Sprache eingereicht wird, und ebenfalls ein Entwurf: Kriterien, die die Prüfung nicht vollständig abdeckt, stehen dort als „Not Evaluated“ – es sei denn, Sie haben sie über die Prüfschritte selbst beurteilt. Dann stehen sie als „Supports“ mit dem Vermerk, dass sie von der erklärenden Stelle selbst beurteilt wurden: Die Konformitätsaussage – und wann Sie abweichen dürfen.

Zuletzt gegen das Produkt geprüft am 10. Oktober 2026. Als Markdown

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