Die Konformitätsaussage – und wann Sie abweichen dürfen
Wie die Anwendung vollständig, teilweise oder nicht konform vorschlägt, wann Sie einen anderen Stand wählen dürfen und warum das begründet werden muss.
Jede Erklärung sagt, wie weit die Website die Anforderungen erfüllt. Diese Konformitätsaussage ist der Satz, auf den Leserinnen, Behörden und Gerichte zuerst schauen.
Der Vorschlag
Auf der Seite zur Veröffentlichung steht unter „Freigabe“ der „Ermittelter Stand:“ mit einer kurzen Begründung. Er ergibt sich aus den offenen Befunden, den als Einschränkung bewerteten Befunden und den Antworten auf die manuellen Prüfschritte.
Abweichen
Unter „Abweichende Konformitätsaussage“ können Sie einen anderen „Stand“ wählen. Dann ist eine „Begründung“ Pflicht. Vorschlag, Ihre Wahl und die Begründung werden gemeinsam mit der Fassung festgehalten – nachvollziehbar, wer welche Bewertung verantwortet. Die Zusammenfassung vor der Freigabe weist darauf hin.
Gründe für eine Abweichung können sein, dass Sie Mängel kennen, die die automatische Prüfung nicht finden kann – dann ist ein strengerer Stand richtig.
Was nicht geht
„vollständig konform“ lässt sich nicht wählen, solange Befunde offen sind. Ein Werkzeug, das eine Falschangabe bequem macht, wäre für Sie das größere Risiko als eines, das sie verhindert. Soll ein Befund nicht mehr zählen, weil er kein Mangel ist, bewerten Sie ihn entsprechend: Befunde bewerten.
Warum „teilweise“ kein Makel ist
Die meisten Websites sind teilweise konform. Eine Erklärung, die offen benennt, was noch nicht barrierefrei ist und wie Betroffene trotzdem ans Ziel kommen, erfüllt ihren Zweck – eine, die „vollständig“ behauptet und es nicht ist, nicht.
Zuletzt gegen das Produkt geprüft am 13. September 2026. Als Markdown
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