# Den Entwurf selbst einsetzen

Wie Sie den Entwurf einer Erklärung als Markdown herunterladen und in Ihr eigenes System übernehmen – und wofür Sie dann selbst verantwortlich sind.

**Kurz gesagt**

- Den Entwurf können Sie in jedem Plan als Markdown herunterladen – auch nach einer kostenlosen Prüfung.
- Meldeweg, Datum der letzten Überprüfung und das Archiv früherer Fassungen verantworten Sie dann selbst.
- Eine neue Prüfung ändert Ihren eingesetzten Text nicht; aktualisieren müssen Sie ihn von Hand.

## So geht es

1. Im Prüfbericht „Entwurf ansehen“ wählen.
2. Unter „Wie kommt der Text auf Ihre Website?“ bei „Selbst einsetzen“ „Als Markdown herunterladen“.
3. Den Text in Ihr System übernehmen. Markdown lässt sich in den meisten Redaktionssystemen direkt einfügen oder in HTML umwandeln.

Oben auf der Entwurfsseite steht, für welches Regime die Erklärung erstellt wird. Stimmt das nicht, prüfen Sie die Angaben in den Einstellungen der Website: [Welche Erklärung zur Barrierefreiheit brauche ich?](https://barrierepruefung.de/hilfe/welche-erklaerung).

## Was Sie ergänzen müssen

Der Entwurf ist kein fertiges Dokument. Prüfen Sie vor allem die Kontaktangaben und die zuständige Stelle – ein Entwurf aus einer kostenlosen Prüfung kennt Ihre Pflichtangaben nicht: [Pflichtangaben der Erklärung ausfüllen](https://barrierepruefung.de/hilfe/pflichtangaben).

## Wofür Sie dann selbst verantwortlich sind

Bei einer Veröffentlichung über den Dienst übernimmt er einen Teil der Pflichten. Beim Selbsteinsetzen liegen sie bei Ihnen:

| Aufgabe | Bei Veröffentlichung über den Dienst | Beim Selbsteinsetzen |
| --- | --- | --- |
| Meldeweg für Barrieren | Formular unter der Erklärung, Weiterleitung an Ihren Kontakt | Sie richten ihn selbst ein |
| Datum der letzten Überprüfung | aus der Prüfung | Sie pflegen es |
| Frühere Fassungen als Nachweis | automatisch archiviert, mit PDF | Sie archivieren selbst |
| Aktualisierung nach neuen Prüfungen | Markierung „veraltet“, neue Version per Klick | Sie kopieren den Text erneut |

## Für die US-Beschaffung

Für Websites, die nach US-Recht beschafft werden, bietet die Entwurfsseite zusätzlich den Accessibility Conformance Report im VPAT-Format zum Download an. Er ist englisch, weil er in dieser Sprache eingereicht wird, und ebenfalls ein Entwurf: Kriterien, die die Prüfung nicht vollständig abdeckt, stehen dort als „Not Evaluated“.

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Zuletzt gegen das Produkt geprüft: 2026-09-13 · https://barrierepruefung.de/hilfe/selbst-einsetzen
