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Was der Dienst prüft – und was nicht

Welche Anforderungen die automatische Prüfung misst, wo sie unsicher ist, was nur Sie beurteilen können und warum der Dienst Ihre Website nie verändert.

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Barrierefreiheit im Web wird an den Erfolgskriterien der WCAG gemessen. Ein Teil davon lässt sich messen, ein größerer Teil nur beurteilen. Der Dienst trennt beides sauber – und sagt Ihnen im Ergebnis, wie weit die Prüfung je Kriterium reicht.

Was automatisch geprüft wird

Ein echter Browser lädt jede ausgewählte Seite so, wie eine Besucherin sie sieht. Geprüft wird die dargestellte Seite, nicht der Quelltext. Je Seite laufen:

  • Regelprüfungen auf fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste, unbeschriftete Formularfelder, fehlerhafte Auszeichnungen und vieles mehr.
  • Die Darstellung bei 320 Pixel Breite: Muss man seitwärts scrollen, um Inhalte zu lesen? (WCAG 1.4.10)
  • Die Bedienung mit der Tastatur: Die Prüfung drückt echte Tabulatortasten und achtet darauf, ob der Fokus sichtbar ist, nirgends hängen bleibt und nicht verdeckt wird.
  • Belege: Zu Fundstellen entstehen Screenshots, dazu Selektor und gemessener Wert – etwa das tatsächliche Kontrastverhältnis.

Einige Anforderungen zeigen sich erst im Vergleich mehrerer Seiten, etwa ob die Navigation überall in derselben Reihenfolge steht. Auch das prüft der Dienst.

Einblendungen zur Cookie-Einwilligung schließt die Prüfung zurückhaltend, damit sie Ihre Seiten prüft und nicht dreißigmal dasselbe Banner. Befunde, die aus der Einblendung selbst stammen, zählen mit und stehen im Bericht in einer eigenen Gruppe.

Wie weit die Prüfung je Kriterium reicht

Nicht jedes Kriterium lässt sich gleich gut messen. Der Dienst unterscheidet drei Stufen:

Stufe Bedeutung
vollständig geprüft Das Kriterium lässt sich mit den Prüfungen dieses Laufs abschließend beurteilen.
weitgehend geprüft Die Prüfung erfasst den Großteil, aber nicht jeden Fall.
punktuell geprüft Die Prüfung erfasst einzelne Aspekte.

Was nicht vollständig geprüft ist, bleibt in der Erklärung ungeprüft – nie bestanden.

Wo die Prüfung unsicher ist

Manche Stellen kann auch ein Browser nicht sicher entscheiden – etwa Text über einem Hintergrundbild. Diese Fundstellen stehen im Bericht unter „Zu prüfen“ und zählen weder als Mangel noch als bestanden, bis Sie sie beurteilen: Unsichere Ergebnisse beurteilen.

Was nur Sie beurteilen können

Ob ein Alternativtext das Bild zutreffend beschreibt, ob die Fokusreihenfolge sinnvoll ist, ob Videos Untertitel haben oder ob Fehlermeldungen in Formularen verständlich sind, entscheidet keine Maschine. Dafür stellt die Anwendung Ihnen Prüfschritte, deren Antworten in die Erklärung einfließen: Manuelle Prüfschritte beantworten.

Was der Dienst nicht tut

  • Er verändert Ihre Website nicht. Er liest Ihre Seiten wie ein Besucher und schreibt nichts zurück. Es gibt kein Skript zum Einbauen und kein Overlay – Overlays beheben keine Barrieren und gelten nicht als Nachweis.
  • Er ersetzt keine Rechtsberatung und keinen vollständigen Test durch Menschen. Sie erhalten Prüfdaten und eine Textvorlage, keine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls.
  • Er erfindet keine Konformität. Die Erklärung sagt ausdrücklich, dass sie auf einer Selbstbewertung beruht, und nennt Umfang und Grenzen der Prüfung.

Zuletzt gegen das Produkt geprüft am 13. September 2026. Als Markdown

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