BFSG · BITV 2.0 · EN 301 549
Website auf Barrierefreiheit prüfen
Adresse eintragen, Ergebnis ansehen: Sie sehen jede gefundene Barriere mit Fundstelle und Screenshot — und was Sie tun müssen, um eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu erhalten, die den tatsächlichen Stand benennt.
- Ihre Website wird nicht verändert
- Kein Overlay, kein Skript zum Einbauen
- Jeder Befund mit Fundstelle belegt
50 von 50 Erfolgskriterien abgedeckt WCAG 2.1 AA, der Maßstab der EN 301 549
- Automatisierte Prüfung
- 4
- Teilautomatisierte Prüfung
- 23
- Vorbereitete Fragen
- 23
Was sich nicht messen lässt, beurteilen Sie mit vorbereiteten Fragen, Schritt für Schritt.
Betrifft mich das?
Es gibt zwei getrennte Regelwerke — eines für öffentliche Stellen, eines für die Privatwirtschaft. Ob Sie betroffen sind, hängt davon ab, was Sie anbieten.
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Öffentliche Stelle
Verpflichtet, seit Jahren
Behörden, Hochschulen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen müssen nach BGG und BITV 2.0 barrierefrei sein. Verlangt wird eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit festgelegtem Aufbau, ein Meldeweg für Barrieren und der Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren.
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Unternehmen
Verpflichtet seit 28.06.2025
Das BFSG betrifft nicht jede Website, sondern bestimmte Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher: Onlineshops, Buchungs- und Bestellstrecken, Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikation. Fällig sind Informationen zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG; bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 €.
Ausgenommen sind Dienstleistungen von Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanzsumme.
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Privat, Verein, Imageseite
Meist keine Pflicht
Eine reine Informations- oder Imagewebsite ohne Vertragsschluss fällt regelmäßig nicht unter das BFSG. Wir behaupten keine Pflicht, wo keine ist.
Sinnvoll ist eine Prüfung trotzdem: Was für Menschen mit Behinderung funktioniert, funktioniert auch auf kleinen Bildschirmen, bei Sonnenlicht und ohne Maus.
Diese Einordnung ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Worum es beim Prüfen konkret geht
Barrierefreiheit klingt abstrakt, besteht aber aus sehr konkreten Dingen. Vier davon machen erfahrungsgemäß den größten Unterschied.
- 1.1.1 Bilder brauchen einen Text
- Wer nicht sehen kann, bekommt Bilder vorgelesen — also muss dort stehen, was zu sehen ist. Fehlt der Text, fehlt die Information ersatzlos.
- 1.4.3 Schrift muss sich abheben
- Hellgrau auf Weiß sieht elegant aus und ist für viele schlicht nicht lesbar. Der nötige Kontrast lässt sich exakt messen — und genau das tun wir.
- 2.1.1 Alles muss ohne Maus gehen
- Menüs, Formulare, Dialoge: Wer mit der Tastatur oder einer Hilfstechnik bedient, muss überall hinkommen — und sehen, wo der Fokus gerade steht. Wir laufen jede Seite mit der Tabulatortaste ab und prüfen dabei, ob der Fokus sichtbar bleibt, nirgends hängen bleibt und nicht verdeckt wird.
- 3.3.1 Formulare müssen führen
- Jedes Feld braucht eine Beschriftung, die auch vorgelesen wird. Und wenn etwas fehlt, muss die Meldung sagen, welches Feld gemeint ist und was zu tun ist.
So läuft es ab
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Schritt 1
Adresse eintragen
Wir suchen über Sitemap und Verlinkung eine aussagekräftige Auswahl von Seiten und halten uns dabei an Ihre
robots.txt. -
Schritt 2
Automatisch prüfen
Ein echter Browser lädt jede Seite, auch in 320 Pixel Breite, und protokolliert jede Abweichung mit Selektor und Screenshot.
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Schritt 3
Selbst beurteilen
Für die Punkte, die keine Maschine entscheiden kann, führen wir Sie mit vorbereiteten Fragen, geordnet nach Tätigkeit. Vorfragen ersparen Ihnen ganze Blöcke, und in Ihrem Konto merken wir uns die Antworten für spätere Prüfungen.
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Schritt 4
Erklärung erhalten
Aus Prüfdaten und Ihren Antworten entsteht der Entwurf der Erklärung — mit Konformitätsstand, Mängelliste und Meldeweg.
Was diese Prüfung leisten kann — und was nicht
Automatisierte Tests finden etwa ein Drittel der Anforderungen zuverlässig: fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste, unbeschriftete Formularfelder, fehlerhafte Auszeichnungen. Ob ein vorhandener Alternativtext das Bild zutreffend beschreibt oder ob die Fokusreihenfolge sinnvoll ist, kann keine Maschine entscheiden.
Deshalb sagen wir Ihnen im Ergebnis genau, wie viele Erfolgskriterien automatisch geprüft wurden und welche Ihre Bewertung brauchen. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die nur auf automatischen Ergebnissen beruht, wäre inhaltlich falsch.
Häufige Fragen
Welche Aspekte prüft die Software automatisch?
Zu 27 der 50 Erfolgskriterien kann diese Prüfung etwas sagen — unterschiedlich tief. Die Seiten werden dafür in einem echten Browser geladen; geprüft wird also die dargestellte Seite, nicht der Quelltext: In der Liste stehen zusätzlich 2 Kriterien aus WCAG 2.2, die nicht mitgezählt werden.
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalt — weitgehend geprüft
Ob ein Alternativtext vorhanden ist, entscheidet die Maschine. Ob er das Bild zutreffend beschreibt, nicht. -
1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) — punktuell geprüft
Erkannt wird ein video-Element ohne Untertitelspur. Eingebettete Player und fest eingebrannte Untertitel bleiben unsichtbar. -
1.3.1 Info und Beziehungen — weitgehend geprüft
Geprüft werden Beschriftungen, Listen und Tabellen. Ob eine visuelle Struktur überhaupt ausgezeichnet wurde, ist nicht messbar. -
1.3.5 Eingabezweck bestimmen — punktuell geprüft
Geprüft wird die Gültigkeit gesetzter autocomplete-Werte. Ein fehlender Wert an einem personenbezogenen Feld ist nicht entscheidbar. -
1.4.1 Benutzung von Farbe — punktuell geprüft
Geprüft werden Links im Fließtext. Farbe als einziger Bedeutungsträger außerhalb davon bleibt offen. -
1.4.2 Audio-Steuerelement — vollständig geprüft
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1.4.3 Kontrast (Minimum) — weitgehend geprüft
Über Verläufen, Hintergrundbildern und halbtransparenten Flächen lässt sich der Kontrast nicht sicher berechnen; solche Stellen erscheinen als „zu prüfen". -
1.4.4 Textgröße ändern — weitgehend geprüft
Gemessen wird die Seitenvergrößerung auf 200 % und eine Zoom-Sperre in der Viewport-Angabe. Reine Textvergrößerung ohne Layoutänderung wird nicht geprüft. -
1.4.10 Umbruch (Reflow) — vollständig geprüft
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1.4.12 Textabstand — vollständig geprüft
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2.1.1 Tastatur — punktuell geprüft
Erkannt werden Bedienelemente, die nicht fokussierbar sind. Ob eine erreichbare Funktion auch bedienbar ist, zeigt erst ein Tastatur-Durchlauf. -
2.1.2 Keine Tastaturfalle — weitgehend geprüft
Der Fall, in dem sich der Fokus überhaupt nicht mehr löst, wird gefunden. Ob ein bewusst gebundener Fokus — modaler Dialog, Zustimmungsbanner — korrekt gebunden ist, wird zur Durchsicht vorgelegt. -
2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar — punktuell geprüft
Erkannt wird eine Zeitsteuerung über meta refresh. Zeitgeber in JavaScript und Sitzungsabläufe bleiben offen. -
2.2.2 Pausieren, Beenden, Ausblenden — punktuell geprüft
Erkannt werden zwei veraltete Elemente. Automatisch laufende Inhalte über CSS oder JavaScript bleiben offen. -
2.4.1 Blöcke umgehen — weitgehend geprüft
Geprüft wird, ob ein Sprungmechanismus vorhanden ist - nicht, ob er die richtigen Blöcke überspringt. -
2.4.2 Seite mit Titel versehen — weitgehend geprüft
Ein Titel muss vorhanden sein - ob er Thema oder Zweck der Seite beschreibt, ist ein Urteil. -
2.4.3 Fokus-Reihenfolge — punktuell geprüft
Erkannt werden positive tabindex-Werte. Ob die Reihenfolge inhaltlich schlüssig ist, wird als Frage gestellt. -
2.4.4 Linkzweck (im Kontext) — weitgehend geprüft
Erkannt wird ein Link ohne zugänglichen Namen. Ob der vorhandene Name das Ziel benennt, ist ein Urteil. -
2.4.5 Verschiedene Methoden — punktuell geprüft
Erkannt werden Navigationsbereich, Suchfeld, Seitenübersicht und Brotkrumenpfad. Werden weniger als zwei gefunden, wird das der Durchsicht als manueller Prüfschritt vorgelegt — nie als automatischer Verstoß gemeldet. Eine Suche hinter einem Schalter oder ein Weg über eine Bildkarte wird nicht erkannt. -
2.4.7 Fokus sichtbar — weitgehend geprüft
Gemessen wird, ob sich beim Fokussieren sichtbar etwas ändert. Ob die Änderung deutlich genug ist, um sie zu bemerken, entscheidet keine Maschine. -
2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum) — punktuell geprüft · zusätzlich geprüft nach WCAG 2.2
Gemeldet wird nur vollständige Verdeckung, nur an den erreichten Fokusstopps und nur im Desktop-Viewport. -
2.5.8 Zielgröße (Minimum) — vollständig geprüft · zusätzlich geprüft nach WCAG 2.2
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3.1.1 Sprache der Seite — vollständig geprüft
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3.1.2 Sprache von Teilen — punktuell geprüft
Geprüft wird die Gültigkeit gesetzter lang-Attribute. Ein fehlendes lang an einem fremdsprachigen Abschnitt ist maschinell nicht erkennbar. -
3.2.1 Bei Fokus — punktuell geprüft
Erkannt werden Seitenwechsel, neue Fenster und abgeschickte Formulare beim Fokussieren. Andere Kontextänderungen sind maschinell nicht als solche erkennbar. -
3.2.3 Konsistente Navigation — weitgehend geprüft
Verglichen wird die Reihenfolge der Einträge innerhalb wiederkehrender Navigationsbereiche über die geprüften Seiten. Wiederkehrende Bedienelemente außerhalb solcher Bereiche bleiben offen. -
3.2.4 Konsistente Erkennung — punktuell geprüft
Verglichen werden gleiche Ziele mit verschiedenen Namen innerhalb der Navigationsbereiche. Gleiche Funktion ohne gleiches Ziel ist maschinell nicht erkennbar. -
3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen — punktuell geprüft
Erkannt wird ein Feld mit mehreren Beschriftungen. Ob Anweisungen ausreichen, ist ein Urteil. -
4.1.2 Name, Rolle, Wert — weitgehend geprüft
Geprüft werden Name, Rolle und Zustand, soweit sie im Markup stehen. Eigenbauten ohne jede Auszeichnung fallen nicht auf.
Zu jedem Fund sehen Sie die betroffene Stelle, einen Screenshot und den gemessenen Wert — etwa das tatsächliche Kontrastverhältnis. Was oben als „weitgehend“ oder „punktuell“ steht, bleibt offen und wandert in die Erklärung als ungeprüft — nicht als bestanden.
Welche Aspekte müssen Sie selbst prüfen?
23 der 50 Erfolgskriterien lassen sich gar nicht messen, 23 weitere nur zum Teil. Zu jedem davon führt die Anwendung Sie mit einer vorbereiteten Frage, die Sie mit „erfüllt“, „nicht erfüllt“ oder „trifft nicht zu“ beantworten — geordnet nach dem, was Sie dafür tun:
- Medien und Bewegung — 7 Fragen
- Mit der Tastatur — 8 Fragen
- Formulare und Eingaben — 6 Fragen
- Inhalt und Sprache — 8 Fragen
- Struktur und Hilfstechnik — 5 Fragen
- Darstellung — 4 Fragen
- Zeiger und Gesten — 4 Fragen
- Über Seiten hinweg — 3 Fragen
Wenige Vorfragen ersparen Ihnen ganze Blöcke: Wer keine Videos hat, wird nicht nach Untertiteln gefragt. Ihre Antworten fließen in die Erklärung ein und werden in die nächste Prüfung übernommen. Was Sie offen lassen, weisen wir als ungeprüft aus und werten es nie als bestanden. Ihre eigene Beurteilung ersetzt keine Prüfung durch Dritte — der Bericht kennzeichnet sie deshalb als solche.
Ändert die Prüfung etwas an meiner Website?
Nein. Wir lesen Ihre Seiten wie ein Besucher und schreiben nichts zurück. Es gibt kein Skript zum Einbauen und kein Overlay — Overlays beheben keine Barrieren, verschlechtern oft die Bedienung mit Hilfstechnik und gelten rechtlich nicht als Nachweis.
Brauche ich ein Konto?
Für die erste Prüfung nicht. Ein Konto brauchen Sie erst, wenn Sie die Prüfschritte beantworten, mehr Seiten prüfen, regelmäßig prüfen lassen oder eine Erklärung veröffentlichen wollen — für die Veröffentlichung müssen Sie nachweisen, dass Ihnen die Domain gehört.
Ohne Konto prüfen wir dieselbe Website höchstens 3 Mal am Tag. Das ist kein Verkaufstrick, sondern Rücksicht: jede Prüfung lädt Dutzende Seiten von einem fremden Server, und wir können nicht wissen, ob Sie ihn betreiben. Ist Ihre Domain bestätigt, entfällt diese Grenze für Ihre eigene Website.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Ergebnisse einer kostenlosen Prüfung samt Screenshots werden nach 7 Tagen gelöscht. Inhalte von Formularfeldern werden bereits im Browser des Prüfers maskiert, bevor sie irgendwo gespeichert werden.
Ersetzt das eine Rechtsberatung oder einen Audit?
Nein. Sie erhalten Prüfdaten und eine Textvorlage, keine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls. Für eine abschließende Bewertung braucht es weiterhin eine menschliche Prüfung — wir zeigen Ihnen aber genau, welche Punkte das betrifft.
Sehen Sie nach, wo Ihre Website steht
Eine Adresse genügt. Sie sehen das Ergebnis, bevor Sie sich für irgendetwas entscheiden müssen.
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