# Befunde bewerten

Wie Sie einen Befund als kein Mangel, wird nicht behoben oder unverhältnismäßige Belastung einordnen – und was jede Bewertung in der Erklärung bewirkt.

**Kurz gesagt**

- Ein Befund steht für eine Regel mit all ihren Fundstellen; bewertet wird er als Ganzes.
- Nur „Kein Mangel“ nimmt ihn aus der Erklärung – „Wird nicht behoben“ und „Unverhältnismäßige Belastung“ bleiben als bekannte Einschränkung stehen.
- Bewertungen werden mit ihrer Begründung in die nächste Prüfung übernommen.

Nicht jeder Befund ist ein Mangel, und nicht jeder Mangel lässt sich sofort beheben. Deshalb können Sie jeden Befund im Prüfbericht bewerten. Die Frage dazu lautet „Wie gehen Sie mit diesem Befund um?“.

## Die vier Bewertungen

| Bewertung | Wann sie passt | In der Erklärung |
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| „Als offen führen“ | Der Mangel besteht und soll behoben werden. Das ist der Ausgangszustand. | als bekannte Einschränkung |
| „Kein Mangel“ | Die Prüfung hat sich geirrt – die Anforderung ist erfüllt. | nicht aufgeführt |
| „Wird nicht behoben“ | Der Mangel besteht, wird aber nicht behoben. | als bekannte Einschränkung |
| „Unverhältnismäßige Belastung“ | Die Behebung wäre eine unverhältnismäßige Belastung. Eine Begründung ist Pflicht. | als bekannte Einschränkung, mit Ihrer Begründung |

## Kein Mangel – sorgfältig verwenden

„Kein Mangel“ ist die einzige Bewertung, die einen Befund aus der Erklärung nimmt. Verwenden Sie sie nur, wenn Sie die Fundstellen angesehen haben und die Anforderung tatsächlich erfüllt ist. Eine Erklärung, die Mängel verschweigt, ist das größere Risiko als eine, die sie benennt.

## Unverhältnismäßige Belastung

Die Begründung erscheint in der Erklärung. Sie sollte nachvollziehbar sagen, warum die Behebung im Verhältnis zum Nutzen unzumutbar ist, und wie Betroffene die Inhalte trotzdem erreichen. Ob eine Belastung rechtlich als unverhältnismäßig gilt, ist eine Wertung, die dieses Werkzeug nicht für Sie treffen kann – im Zweifel entscheidet Ihre Rechtsberatung.

## Was mit Bewertungen in der nächsten Prüfung passiert

„Kein Mangel“, „Wird nicht behoben“ und „Unverhältnismäßige Belastung“ werden samt Begründung übernommen, wenn die nächste Prüfung denselben Befund wieder findet. Taucht ein Befund nicht mehr auf, gilt er als behoben.

## Befunde und Konformitätsaussage

Solange Befunde offen sind oder als Einschränkung stehen, schlägt die Anwendung nicht „vollständig konform“ vor – und Sie können es auch nicht wählen: [Die Konformitätsaussage – und wann Sie abweichen dürfen](https://barrierepruefung.de/hilfe/konformitaetsaussage).

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Zuletzt gegen das Produkt geprüft: 2026-09-13 · https://barrierepruefung.de/hilfe/befunde-bewerten
