# Eine Barriere melden

Sie sind auf einer Website auf eine Barriere gestoßen? So nutzen Sie das Formular unter der Erklärung zur Barrierefreiheit – und was mit Ihrer Meldung passiert.

**Kurz gesagt**

- Unter jeder hier veröffentlichten Erklärung steht das Formular „Barriere melden“ – ohne Anmeldung und ohne Captcha.
- Ihre Meldung geht an die Stelle, die für die Website verantwortlich ist; antworten muss diese Stelle, nicht wir.
- Nennen Sie eine Kontaktmöglichkeit, wenn Sie eine Antwort möchten.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss einen Weg nennen, auf dem Sie Barrieren melden können. Bei Erklärungen, die über diesen Dienst veröffentlicht sind, steht dafür ein Formular direkt unter dem Text.

## So melden Sie eine Barriere

Das Formular heißt „Barriere melden“ und hat drei Felder:

1. **„Was ist Ihnen begegnet?“** – Pflicht. Beschreiben Sie in ein paar Worten, was nicht funktioniert hat: was Sie tun wollten, womit Sie die Seite benutzen (etwa Screenreader, Tastatur, Vergrößerung) und was passiert ist.
2. **„Auf welcher Seite?“** – optional. Die Adresse der Seite hilft, die Stelle zu finden.
3. **„Wie können wir Sie erreichen?“** – optional. Ohne Angabe kann Ihnen niemand antworten; die Meldung geht trotzdem ein.

Dann „Meldung senden“. Die Seite bestätigt, dass die Meldung weitergeleitet und dokumentiert ist.

Das Formular braucht kein JavaScript und kein Captcha – ein Captcha wäre für genau die Menschen eine Hürde, für die dieser Weg da ist.

## Was mit Ihrer Meldung passiert

- Die Meldung geht an die verantwortliche Stelle der Website – das ist die Organisation, die in der Erklärung genannt ist, nicht der Anbieter dieses Dienstes.
- Sie wird dort gespeichert, damit sie nicht verloren geht, und per E-Mail an den hinterlegten Kontakt weitergeleitet.
- Beantworten und beheben muss die verantwortliche Stelle.

Die Erklärung selbst nennt außerdem einen Kontakt, an den Sie sich direkt wenden können – per E-Mail, Telefon oder auf anderem Weg.

## Wenn keine Antwort kommt

- **Öffentliche Stellen** müssen innerhalb eines Monats antworten. Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, nennt die Erklärung das Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren, an das Sie sich wenden können. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
- **Unternehmen**, die Informationen nach § 14 BFSG veröffentlichen, nennen die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

## Datenschutz

Gespeichert werden Ihre Beschreibung und die Angaben, die Sie freiwillig machen. Ihre IP-Adresse wird nicht im Klartext gespeichert. Einzelheiten: [Datenschutzerklärung](https://barrierepruefung.de/datenschutz).

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Zuletzt gegen das Produkt geprüft: 2026-09-13 · https://barrierepruefung.de/hilfe/barriere-melden
